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   VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455   

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VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455 (https://dejure.org/2023,15404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2023 - 19 ZB 23.455 (https://dejure.org/2023,15404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 19 ZB 23.455 (https://dejure.org/2023,15404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 16f Abs. 2; AufenthG § 32 Abs. 1, 3; AufenthG § 71 Abs. 2; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Kein Verzicht auf Nachholung des Visumverfahrens

  • rewis.io

    Kindernachzug, Schulbesuch, Nachholen des Visumverfahrens, Zuständigkeit der Auslandsvertretung, Neuer Tatsachenvortrag im Berufungszulassungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 juris Rn. 43; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N.).

    Von einer Prognose der Trennungszeit kann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

    Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom Bundesverfassungsgericht zugrundeliegenden Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen ebenso Eingang in die anzustellende Prognose finden (BVerfG, B.v 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53 ff.) wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).

    Zudem würde es die Erkenntnisfähigkeit von Behörden und Gerichten überfordern, bei der Prognose über die Dauer des Visumverfahrens und der damit - hier jedoch nicht - verbundenen Trennung des Ausländers von seinem in Deutschland aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen eine präzise Vorstellung davon zu entwickeln, mit welcher Trennungszeit tatsächlich im Falle der Duldungsversagung zu rechnen wäre, wenn der Ausländer nicht das in seiner Sphäre Liegende beiträgt, um das Verfahren zu betreiben und zu einem zeitnahen Abschluss zu bringen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).

    Im Rahmen der Prognose der voraussichtlichen tatsächlichen Trennungszeit ist darüber hinaus wegen des erforderlichen Antrags auf Erteilung eines Visums die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung ebenso zu berücksichtigen (BVerfG B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 60) wie ein möglicherweise infolge der Abschiebung eintretendes Einreise- und Aufenthaltsverbot.

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben im Rahmen der Abwägungsentscheidung jedoch insbesondere ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, welches den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48).

    Zulasten des Ausländers kann sich in der Abwägungsentscheidung auswirken, dass er Einfluss darauf hat, rechtzeitig einen Termin bei der Auslandsvertretung zu vereinbaren, die Vorabzustimmung zu erreichen und durch freiwillige Ausreise dem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu entgehen bzw. auf dessen Verkürzung nach § 11 Abs. 4 hinzuwirken (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 61).

    Wie ausgeführt, kann von einer Prognose der Trennungszeit abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Dagegen genügt eine Anspruchsnorm, welche der Verwaltung auf der Rechtsfolgenseite ein (ggf. intendiertes) Ermessen einräumt, auch im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null grundsätzlich nicht (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 24; U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15).

    2.1.2 Die in § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG geregelte Möglichkeit des Absehens nach Ermessen im Falle eines Anspruchs auf Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG setzt ebenfalls einen strikten Rechtsanspruch voraus (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind daher prinzipiell eng auszulegen (BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - jeweils juris).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Nach ständiger Rechtsprechung sind im Berufungszulassungsverfahren bei der Prüfung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, welche zwar zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Verwaltungsgerichts objektiv bereits vorgelegen haben, die das Verwaltungsgericht jedoch nicht berücksichtigt hat, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen wurden und das Gericht sie mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln hatte bzw. nicht ermitteln konnte (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 11.549 - juris Rn. 23; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 86 ff.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124 Rn. 26; Roth in Posser/Wolff/Decker, VwGO, 65. Ed. Stand 1.4.2023, § 124 Rn. 27; vgl. auch Nds.OVG, B.v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - juris Rn. 14; B.v. 12.11.2007 - 2 LA 423/07 - juris Rn. 11; jeweils unter Aufgabe früherer abweichender Rechtsprechung) - jedenfalls, sofern das Verwaltungsgericht keine Frist mit Präklusionswirkung gemäß § 87b Abs. 3 VwGO gesetzt hatte.

    Des Weiteren folgt die Berücksichtigungsfähigkeit solchen Vorbringens auch aus dem Sinn und Zweck des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel, welcher die objektive Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufungszulassung) gewährleisten soll und damit für die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen offen ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 89), jedenfalls soweit sie innerhalb der Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags nach § 124a Abs. 4 Satz 4, 5 VwGO vorgetragen und glaubhaft gemacht werden (vgl. Roth in Posser/Wolff/Decker, VwGO, 65. Ed. Stand 1.4.2023, § 124 Rn.28 m.w.N.).

    Nicht maßgeblich ist dem gegenüber, ob das Verwaltungsgericht angesichts der ihm erkennbaren Tatsachengrundlage in der Sache richtig entschieden hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 12 S 2.11

    Mazedonien; visumsfreier Besuchsaufenthalt; Kindernachzug; (keine) alleinige

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Ob dies der Fall ist, richtet sich gemäß Art. 21 EGBGB nach dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - juris Rn. 12 ff., 16; U.v. 1.12.2009 - 1 C 32.08 - juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.7.2011 - 12 S 2.11 - juris Rn. 3; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 32 Rn. 87).

    So begründet selbst eine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil - wofür vorliegend nichts vorgetragen oder ersichtlich ist - nach mazedonischem Recht kein alleiniges Sorgerecht im Sinne des § 32 AufenthG, weil dem anderen Elternteil substantielle Mitbestimmungsrechte und -pflichten unter anderem hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung verbleiben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.7.2011 - 12 S 2.11 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Von einer Prognose der Trennungszeit kann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

    Wie ausgeführt, kann von einer Prognose der Trennungszeit abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 juris Rn. 43; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N.).

    Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom Bundesverfassungsgericht zugrundeliegenden Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen ebenso Eingang in die anzustellende Prognose finden (BVerfG, B.v 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53 ff.) wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 59).

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03
    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Von einer Prognose der Trennungszeit kann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

    Wie ausgeführt, kann von einer Prognose der Trennungszeit abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und dem Familienangehörigen die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris; B.v. 27.8.2003 - 2 BvR 1064/03 - juris Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 16.19

    EuGH soll Fragen zum Nachzug volljährig gewordener Kinder zu anerkannten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Zudem muss es auch in dem Zeitpunkt minderjährig sein, in welchem dem Elternteil die jeweils zum Nachzug berechtigende Aufenthaltserlaubnis (hier: Aufenthaltserlaubnis des Vaters nach § 19c AufenthG) erteilt worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2020 - 1 C 16.19 - juris Rn. 9; B.v. 2.12.2004 - 1 B 21.14 - juris Rn. 6; jeweils m.w.N.; die Vorlage an den EuGH durch das BVerwG mit B.v. 23.4.2020 - 1 C 16.19 - bezog sich auf die Frage der Relevanz des Zeitpunktes der Asylantragstellung des Elternteils im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 c) der RL 2003/86/EG und damit auf eine andere Fallkonstellation als vorliegend), was auch hinsichtlich des mittlerweile volljährigen Klägers zu 1) der Fall war.

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass alle Anspruchsvoraussetzungen - mithin auch die Voraussetzung nach § 32 Abs. 1 AufenthG, dass entweder beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen muss - einmal zeitgleich vorliegen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2020 - 1 C 16.19 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Würde unter solchen Umständen die Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat des Ausländers gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (entgegen BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 11) verneint (so aber OVG Berl.-Brandenbg., B.v. 6.2.2004 - 2 N 121.04 - juris Rn. 5 f.; B.v. 20.11.2009 - 3 M 80.09 - juris Rn. 1 f.; B.v. 20.5.2014 - 3 B 3.12 - juris Rn. 14 f.; B.v. 11.8.2020 - 3 B 117.18 - juris Rn. 19 ff.) und wäre in der Konsequenz eine Legalisierung des bereits (rechtswidrig begründeten) Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels unter Außerachtlassen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG möglich, so würde dies die dargelegte Steuerungswirkung des Visumverfahrens geradezu konterkarieren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - 3 B 117.18

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; Visum; Familiennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455
    Würde unter solchen Umständen die Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat des Ausländers gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (entgegen BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 11) verneint (so aber OVG Berl.-Brandenbg., B.v. 6.2.2004 - 2 N 121.04 - juris Rn. 5 f.; B.v. 20.11.2009 - 3 M 80.09 - juris Rn. 1 f.; B.v. 20.5.2014 - 3 B 3.12 - juris Rn. 14 f.; B.v. 11.8.2020 - 3 B 117.18 - juris Rn. 19 ff.) und wäre in der Konsequenz eine Legalisierung des bereits (rechtswidrig begründeten) Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels unter Außerachtlassen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG möglich, so würde dies die dargelegte Steuerungswirkung des Visumverfahrens geradezu konterkarieren.
  • OVG Berlin, 06.02.2004 - 2 N 121.04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Visum, Auslandsvertretung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 3 M 80.09

    Visum zum Ehegattennachzug; zwischenzeitliche Einreise mit einem Schengenvisum;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 3 B 3.12

    Ghana; Visum; Familiennachzug; Einreise in das Bundesgebiet (bereits erfolgt);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1995 - 17 A 58/93

    Daueraufenthalt; Visum; Visaangelegenheiten im Ausland; Zuständigekit des

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • BVerwG, 02.12.2014 - 1 B 21.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 11.549

    Fehlende Vertretungsmacht eines Bürgermeisters

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2023 - 19 ZB 23.455 -, juris, Rdn. 11; VG Saarlouis, Beschluss vom 24.11.2015 - 6 L 429/15 - juris, Rdn. 20.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2023 - 19 ZB 23.455 -, juris, Rdn. 11.

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